Terms of Service
Last updated: March 2, 2026
A. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – scoutsland UG (haftungsbeschränkt) (SaaS / Abonnements)
1. Allgemeines, Vertragspartner, Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") gelten für die Nutzung der ScoutsLand Online-Dienste ("Dienste") durch Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen (zusammen "Kunden"). Sofern wir einzelne Tarife auch Verbrauchern anbieten, gelten hierfür gesonderte Bedingungen.
1.2 Vertragspartner ist die ScoutsLand UG (haftungsbeschränkt), Deutschland ("ScoutsLand"), und der Kunde.
1.3 Diese AGB gelten für die Nutzung unserer Webangebote und Webanwendungen, insbesondere:
- scoutsland.live (Live-Scores-Plattform / B2C-Traffic)
- scoutsland (Scout Panel / B2B)
- sowie zugehörige APIs und Dienste (z. B. Reports, Watchlists, Analysen, Exportfunktionen)
1.4 Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ScoutsLand stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
1.5 Vertragssprache ist Deutsch.
1.6 ScoutsLand behält sich vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Änderungen werden dem Kunden in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht binnen 6 Wochen nach Zugang, gelten die Änderungen als angenommen. Hierauf wird in der Änderungsmitteilung hingewiesen. Zwingende gesetzliche Änderungen oder Lückenschließungen bleiben unberührt.
1.7 Die Abtretung von Ansprüchen des Kunden gegen ScoutsLand ist ausgeschlossen; § 354a HGB bleibt unberührt.
2. Leistungsgegenstand
2.1 ScoutsLand stellt eine cloudbasierte Software-as-a-Service-Plattform für datenbasiertes Fußball-Scouting, Live-Daten, Analysen, Watchlists und Scouting-Reports bereit. Inhalte, Datenfeeds und Statistiken können u. a. von Drittanbietern bezogen werden.
2.2 Der konkrete Funktionsumfang ergibt sich aus dem jeweils gebuchten Tarif (Ziff. 4) und den Leistungsbeschreibungen auf unseren Webseiten. Angaben in Marketingmaterialien sind Leistungsbeschreibungen und stellen keine Garantie dar.
2.3 ScoutsLand schuldet die Bereitstellung der Dienste am Übergabepunkt (Routerausgang des von ScoutsLand genutzten Rechenzentrums). Für die Internetverbindung und Systemumgebung des Kunden ist dieser selbst verantwortlich.
2.X AI-Powered Features
ScoutsLand optionally provides AI-powered features within the Services (e.g. summaries, ranking/validation assistance, text suggestions, analytical aids) ("AI Outputs").
AI Outputs are generated automatically and may be incomplete, inaccurate, misleading, or outdated. ScoutsLand does not warrant that AI Outputs are correct, complete, or fit for any particular purpose.
The Customer is obligated to independently review AI Outputs before any use (in particular before publication, disclosure, or decision-making) and – where appropriate – to verify them through human assessment or other sources.
3. Registrierung, Account, Zugangsdaten
3.1 Die Nutzung der Dienste kann eine Registrierung erfordern. Der Kunde sichert zu, dass die bei Registrierung und im Account hinterlegten Angaben vollständig und korrekt sind. Pseudonyme sind im B2B-Bereich unzulässig.
3.2 Der Kunde hat Zugangsdaten geheim zu halten und vor Zugriff Dritter zu schützen. Bei Verdacht auf Missbrauch ist ScoutsLand unverzüglich zu informieren.
3.3 Der Kunde ist verantwortlich für die Nutzung seines Accounts durch seine Nutzer und haftet für deren Handlungen nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit diese ihm zuzurechnen sind.
4. Tarife, Preise, Zahlungsbedingungen
4.1 ScoutsLand bietet insbesondere folgende Abonnements (zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer) an:
- Fan: 4,99 € / Monat
- Scout: 9,99 € / Monat
- Business: 149,99 € / Monat (Details zu Leistungsumfang und ggf. Limits ergeben sich aus der Tarifbeschreibung.)
4.2 Abrechnung erfolgt im Voraus für den jeweiligen Abrechnungszeitraum (monatlich oder jährlich, je nach Auswahl im Checkout).
4.3 Zahlungen werden über den Zahlungsdienstleister Stripe abgewickelt. Es gelten ergänzend die Bedingungen von Stripe. ScoutsLand erhält keine vollständigen Kreditkartendaten.
4.4 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist ScoutsLand berechtigt, den Zugang nach vorheriger Ankündigung und angemessener Fristsetzung zu sperren. Gesetzliche Verzugszinsen (§ 288 BGB) sowie Rücklastschriftkosten können geltend gemacht werden.
4.5 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, soweit der Gegenanspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
5. Vertragsschluss
5.1 Die Darstellung der Tarife und Dienste auf unseren Webseiten stellt kein verbindliches Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
5.2 Der Kunde gibt durch Abschluss des Bestellvorgangs (Checkout) ein Angebot auf Abschluss eines Abonnementvertrags ab.
5.3 Der Vertrag kommt zustande, sobald ScoutsLand den Vertragsschluss durch Bereitstellung des Zugangs (Freischaltung im Account) bestätigt oder der Kunde eine Bestätigung in Textform erhält.
5.4 ScoutsLand ist berechtigt, den Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen abzulehnen (z. B. bei Verdacht auf Missbrauch oder fehlender Zahlungsautorisierung).
6. Laufzeit, Verlängerung, Kündigung
6.1 Die Vertragslaufzeit richtet sich nach dem gewählten Abrechnungsintervall (monatlich/jährlich). Der Vertrag verlängert sich automatisch um den jeweils gebuchten Zeitraum, sofern er nicht rechtzeitig gekündigt wird.
6.2 Kündigung: Der Kunde kann den Vertrag jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums kündigen. Die Kündigung kann im Account (Einstellungen) oder in Textform erfolgen.
6.3 Bereits gezahlte Entgelte werden bei ordentlicher Kündigung grundsätzlich nicht anteilig erstattet, es sei denn, zwingendes Recht sieht etwas anderes vor oder ScoutsLand bietet dies ausdrücklich an.
6.4 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
- der Kunde trotz Mahnung und Fristsetzung mit Zahlungen in Verzug ist,
- der Kunde die Dienste wiederholt oder schwerwiegend missbräuchlich nutzt,
- der Kunde gegen gesetzliche Vorschriften oder Rechte Dritter verstößt,
- ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kunden beantragt oder eröffnet wird oder mangels Masse abgelehnt wird.
Rechtsgrundlage: § 314 Abs. 1 BGB. Kündigungen erfolgen in Textform (§ 126b BGB).
7. Nutzungsrechte
7.1 ScoutsLand räumt dem Kunden für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Recht ein, die Dienste im vertraglich vereinbarten Umfang zu nutzen.
7.2 Der Kunde darf die Dienste nicht kopieren, dekompilieren, reverse-engineeren oder Sicherheitsmechanismen umgehen, soweit nicht zwingendes Recht dies erlaubt.
7.3 Inhalte, Datenbanken, Rankings, Reports, UI/UX, Designs und Software von ScoutsLand sind urheberrechtlich geschützt.
8. Pflichten des Kunden, verbotene Nutzung
8.1 Der Kunde ist für die von ihm eingegebenen Inhalte, Reports, Kommentare und Uploads verantwortlich und hat sicherzustellen, dass keine Rechte Dritter verletzt werden.
8.2 Untersagt sind insbesondere:
- automatisiertes Scraping / Crawling der Plattform (außer ausdrücklich erlaubt),
- Umgehung von Rate Limits oder Zugriffsbeschränkungen,
- Upload/Vermittlung rechtswidriger Inhalte (z. B. beleidigend, diskriminierend, strafbar),
- missbräuchliche Nutzung zur Störung der Systeme.
8.3 Bei Verstößen kann ScoutsLand Accounts sperren, Inhalte entfernen und/oder den Vertrag außerordentlich kündigen.
8.X Permitted Use of AI Features
AI features may only be used in connection with football-related use cases, in particular relating to football data, players, teams, competitions, clubs, scouting reports and talent-related analyses.
The use of AI features for personal questions or topics unrelated to football data (e.g. legal, medical, tax, financial, therapeutic or other advisory matters) is prohibited.
ScoutsLand is entitled to restrict AI features, block content or terminate the contract with immediate effect in the event of violations, in accordance with these Terms.
9. Verfügbarkeit, Wartung, Leistungsänderungen
9.1 ScoutsLand bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit. Vorübergehende Einschränkungen durch Wartung, Updates, Drittanbieter-Ausfälle, höhere Gewalt oder nicht von ScoutsLand zu vertretende Umstände sind möglich.
9.2 ScoutsLand darf Funktionen ändern, weiterentwickeln oder einstellen, soweit dies dem technischen Fortschritt dient, rechtlich erforderlich ist oder Missbrauch verhindert. Wesentliche Einschränkungen wesentlicher Funktionen berechtigen den Kunden ggf. zur außerordentlichen Kündigung.
10. Daten, Datensicherung, Export, Löschung
10.1 Der Kunde bleibt Verantwortlicher für die im Account gespeicherten Inhalte (z. B. Reports) und ist selbst für Backups verantwortlich, soweit Exportfunktionen angeboten werden.
10.2 Nach Vertragsende kann ScoutsLand die Daten des Kunden nach einer angemessenen Frist löschen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen. Details regelt die Datenschutzerklärung.
11. Liability (incl. AI Outputs)
11.1 ScoutsLand is liable in accordance with statutory provisions for intent and gross negligence, as well as for injury to life, body or health.
11.2 In cases of slight negligence, ScoutsLand is only liable for breach of material contractual obligations (cardinal obligations); in such cases, liability is limited to foreseeable, typically occurring damage.
11.3 No Liability for AI Outputs / Third-Party Content
- Where ScoutsLand provides AI-powered features: AI Outputs may be incomplete, inaccurate, or unsuitable due to the probabilistic nature of AI systems. ScoutsLand does not warrant the accuracy, completeness, or currency of AI Outputs.
- The Customer uses AI Outputs at their own risk. The Customer is solely responsible for reviewing AI Outputs for suitability and accuracy before using, publishing, disclosing to third parties, or using as a basis for decisions.
- ScoutsLand is not liable for damages arising from the Customer adopting AI Outputs without review or using them as the sole basis for decisions.
11.4 No Guarantee for Sporting/Business Results: ScoutsLand is not liable for sporting, economic, or other decisions and results of the Customer (e.g. scouting, transfer, contractual, or squad decisions) made on the basis of data, analyses, or AI Outputs.
11.5 Data Feeds / Third-Party Providers: Where ScoutsLand integrates data from third-party providers (e.g. data feeds), ScoutsLand is not liable for their continued availability, freedom from errors, or accuracy of content, to the extent ScoutsLand is not responsible for such circumstances.
11.6 Data Loss: Liability for data loss is limited to the typical recovery effort that would have arisen with proper data backup.
12. Vertraulichkeit, Datenschutz
12.1 Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit über als vertraulich gekennzeichnete oder ihrer Natur nach vertrauliche Informationen.
12.2 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß DSGVO, BDSG, TTDSG und unserer Datenschutzerklärung.
13. Schlussbestimmungen
13.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
13.2 Erfüllungsort ist der Sitz von ScoutsLand.
13.3 Ist der Kunde Kaufmann i. S. d. HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz von ScoutsLand.
13.4 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
B. Zusätzliche AGB – Individuelle Softwareentwicklung (Projektgeschäft)
Diese Zusatzbedingungen gelten ergänzend zu Teil A, sofern ScoutsLand gegenüber dem Kunden individuell beauftragte Softwareentwicklungsleistungen (z. B. Integrationen, kundenspezifische Funktionen, Datenpipelines, Tools) erbringt. Im Konfliktfall gehen diese Projektbedingungen vor.
§ 1 Allgemeines, Vertragsart
Diese Bedingungen gelten für Angebote, Lieferungen und Leistungen im Bereich individuelle Softwareentwicklung. Abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, sofern nicht ausdrücklich in Textform zugestimmt.
Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, handelt es sich bei Entwicklungsleistungen um Dienstleistungen nach §§ 611 ff. BGB. Sofern ausdrücklich ein abnahmepflichtiges Werk geschuldet wird, gilt Werkvertragsrecht (§§ 631 ff. BGB); dies muss im Angebot klar bezeichnet sein.
§ 2 Vertragsgegenstand, Vertragsschluss
- Gegenstand sind Konzeption, Design, Entwicklung, Anpassung, Integration und/oder Betrieb individueller Software.
- Leistungsumfang, Meilensteine, Deliverables, Vergütung und ggf. Abnahme ergeben sich aus Angebot/Leistungsbeschreibung.
- Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche oder textförmliche Auftragsbestätigung von ScoutsLand zustande (§ 126b BGB genügt, z. B. E-Mail).
- Angebote und Anlagen sind vertraulich und dürfen ohne Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben werden.
§ 3 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt alle erforderlichen Informationen, Zugänge, Inhalte (Texte, Logos, Daten, API-Keys) rechtzeitig bereit.
Freigaben: Soweit ScoutsLand Entwürfe/Konzepte/Release-Stände liefert, hat der Kunde diese binnen 5 Werktagen in Textform freizugeben oder konkrete Mängel/Korrekturen zu benennen. Erfolgt keine Rückmeldung, gilt die Leistung als freigegeben.
Der Kunde meldet Fehler unverzüglich in Textform mit ausreichender Beschreibung (Zeitpunkt, Reproduzierbarkeit, Logs).
§ 4 Termine, Leistungshindernisse
Verbindliche Termine bedürfen der ausdrücklichen Vereinbarung in Textform.
Verzögerungen durch höhere Gewalt, Drittanbieter-Ausfälle, fehlende Mitwirkung, Scope-Änderungen oder unvorhersehbare technische Abhängigkeiten führen zu einer angemessenen Fristverlängerung.
§ 5 Übergabe / Abnahme (nur bei Werk)
Sofern Werkleistung vereinbart ist, liefert ScoutsLand die Endversion im vereinbarten Format (z. B. Repository, Build, Deploy).
Der Kunde prüft binnen 10 Werktagen und erklärt Abnahme in Textform oder benennt wesentliche Mängel. Erfolgt keine Rückmeldung, gilt die Abnahme als erfolgt, sofern der Kunde die Leistung produktiv nutzt.
§ 6 Nutzungsrechte
- ScoutsLand räumt dem Kunden an den im Projekt erstellten Arbeitsergebnissen die vereinbarten Nutzungsrechte ein. Ohne ausdrückliche Vereinbarung gilt ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht.
- Nutzungsrechte entstehen aufschiebend bedingt erst nach vollständiger Zahlung (§ 158 Abs. 1 BGB).
- ScoutsLand darf allgemeines Know-how, Konzepte, wiederverwendbare Komponenten und eigene Libraries weiterhin frei verwenden.
- ScoutsLand darf das Projekt als Referenz nennen, soweit der Kunde dem nicht aus berechtigten Gründen widerspricht (z. B. NDA / sensible Projekte).
§ 7 Vergütung, Mehraufwand
Vergütung erfolgt als Pauschale oder nach Aufwand (Stundensatz). Abrechnung nach Aufwand erfolgt in 15-Minuten-Einheiten.
ScoutsLand kann bei Pauschalen eine angemessene Vorauszahlung verlangen (z. B. 1/3). Zahlungsziele: 14 Tage nach Rechnungserhalt.
Mehraufwand ist vergütungspflichtig, insbesondere bei:
- Änderungswünschen nach Freigabe,
- fehlender Mitwirkung des Kunden,
- Scope-Erweiterungen.